Bei erfolgreicher gerichtsverwertbarer Überführung des/der Täter und angemessenem Ermittlungsumfang sind Detektivkosten grundsätzlich erstattungsfähig – so sagt es die Rechtssprechung und so gestaltet sich die Praxis. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Anwalt und natürlich auch gern von der Aaden Wirtschaftsdetektei Köln beraten: 0221 2601 6242.
Ein angemessener Ermittlungsumfang bedeutet vor allem, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren und unnötige Kosten zu vermeiden. Wird diese Verhältnismäßigkeit bei den Ermittlungen nicht gewahrt, kann es passieren, dass Sie die ZP trotz des erfolgreichen Tatnachweises nur für einen Teil der Detektivkosten schadenersatzpflichtig machen können.
Auch deshalb beraten Sie unsere Detektive in Köln im Zuge der Fallbesprechung natürlich über die angemessenen Maßnahmen und den sinnvollen Ermittlungsrahmen. Dabei erläutern wir Ihnen, welche Einsatzkräfte in welchen Zeiträumen erforderlich sind, um einerseits effektiv arbeiten zu können, andererseits aber auch die Kosten nicht sinnlos in die Höhe zu treiben. Den Kosten-Nutzen-Faktor im Sinne unserer Klienten im Auge zu behalten, vertritt unsere Auffassung einer fairen Preis- und Einsatzgestaltung, für die die Aaden Detektei Köln mit ihrem Namen steht. Bitte beachten Sie dennoch, dass auch wir nur Einschätzungen abgeben können, die aus der Erfahrung unserer täglichen Ermittlungsarbeit entstehen. Jeder Fall ist anders, und präzise Voraussagen lassen sich nur sehr selten treffen.
Bei der Observation einer Zielperson (ZP) ist es stets angeraten, mindestens zwei unserer Kölner Detektive einzusetzen, um so vor Ort schnell und effektiv auf Veränderungen reagieren zu können. Der Einsatz mehrerer Observanten mindert das Entdeckungsrisiko, hebt die Chancen einer erfolgreichen Fahrzeugobservation, erhöht die Zahl der Zeugen für etwaige gerichtliche Auseinandersetzungen und gewährt die Möglichkeit, variable Ermittlungstaktiken zu nutzen, mit deren Hilfe die Gefahr des Sichtkontaktverlustes zur ZP deutlich reduziert wird.
Die Aaden Wirtschaftsdetektei Köln vertritt die Ansicht, dass Observationen lieber ein paar Mal richtig als über einen langen Zeitraum ständig "falsch" ausgeführt werden sollten. Erfahrungsgemäß sind wenige Observationen mit mehreren Einsatzkräften deutlich effektiver und effizienter als häufige Personenbeobachtungen mit nur einem Detektiv. Nehmen wir das Beispiel eines Mitarbeiters, der in Verdacht steht, während einer Krankschreibung schwarz für einen anderen Betrieb zu arbeiten. Hier reicht es in der Regel aus, wenn der Tatbestand an 2 bis 4 Tagen innerhalb von 1-2 Wochen dokumentiert wird. Eine Observation unserer Kölner Wirtschaftsdetektive über einen ganzen Monat oder sogar mehr ist zeit- und kostenintensiv und stellt außerdem einen starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Observierten dar. Da die Kosten unverhältnismäßig ausufern, wird der Richter keiner vollständigen Erstattung der Detektivhonorare zustimmen. Wichtig ist in einem solchen Fall, dass die Tat stattgefunden hat, und in vielen Konstellationen auch, dass sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeführt wurde. Ein langfristiges Bewegungsprofil hingegen ist weder sinnvoll noch verhältnismäßig.